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   BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19   

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BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19 (https://dejure.org/2020,5521)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.2020 - 4 B 28.19 (https://dejure.org/2020,5521)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 4 B 28.19 (https://dejure.org/2020,5521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende Formulierung einer bestimmten Rechtsfrage; Keine Geltendmachung einer Besorgnis der Befangenheit nach Abschluss der Berufungsinstanz; Anforderungen an die Geltendmachung von Aufklärungsmängeln; ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende Formulierung einer bestimmten Rechtsfrage; Keine Geltendmachung einer Besorgnis der Befangenheit nach Abschluss der Berufungsinstanz; Anforderungen an die Geltendmachung von Aufklärungsmängeln; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den (vermeintlich) begründeten Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Hierzu muss u.a. dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19
    Denn die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 - Buchholz 402.25 § 3 AsylVfG Nr. 19 Rn. 16 und vom 5. Juli 2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulässigkeit der Teilaufhebung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19
    Zudem legt er nicht dar, dass sich dem Berufungsgericht von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt aus, der maßgeblich ist, selbst wenn er rechtlich verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2019 - 4 BN 28.18 - juris Rn. 12 m.w.N.), eine solche Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16

    Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19
    Denn die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 - Buchholz 402.25 § 3 AsylVfG Nr. 19 Rn. 16 und vom 5. Juli 2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.01.2019 - 4 B 73.17

    Verfahrensfehler in Form der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes;

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19
    Ein Verfahrensfehler in Form der Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann aber ausnahmsweise dann vorliegen, wenn die Beweiswürdigung gesetzliche Beweisregeln außer Acht lässt, objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet bzw. irrtümlich annimmt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 4 B 73.17 - juris Rn. 3 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 C 35.18

    Aktenentfernungsanspruch; Beamter; Bundesrichter; Bundesrichterwahl;

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19
    Eine bloße Bekanntschaft oder auch lockere Freundschaft eines Richters der Vorinstanz mit einem Verfahrensbeteiligten reicht dafür nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 C 35.18 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17

    Verfahrensermessen des Normenkontrollgerichts; Verlust des Ablehnungsrechts wegen

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19
    Voraussetzung dafür ist, dass ein Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 4 BN 22.17 - juris Rn. 7 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, siehe bereits BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 26.04.2022 - 4 BN 28.21

    Erfolglose auf Verfahrensfehler gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das genügt nicht (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2020 - 4 B 28.19 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 1.22

    Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer

    In der Sache erschöpft sie sich auch hier in einer Kritik an der rechtlichen Würdigung durch das Oberverwaltungsgericht, was nicht genügt (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2020 - 4 B 28.19 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 14.02.2022 - 3 B 27.21

    Anforderungen an die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Gerichts

    Nach Beendigung der Instanz kann die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden; das Ablehnungsgesuch ist insoweit "prozessual überholt" (BSG, Beschluss vom 5. Juni 2014 - B 10 ÜG 29/13 B - juris Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2020 - 4 B 28.19 - juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2024 - 6 LA 168/24

    Asylverfahren; Verletzung rechtlichen Gehörs - Fragepflicht des Gerichts;

    Gleiches gilt, wenn sich dem Gericht auf Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Aufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.02.2020 - 4 B 28.19 -, juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 20.04.2023 - 24 ZB 23.30078 -?, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 26.07.2021 - 4 B 32.20

    Rücksichtnahmegebot bei bereits vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen;

    Es erschöpft sich auch insoweit der Sache nach darin, die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Oberverwaltungsgerichts nach Art eines zugelassenen oder zulassungsfreien Rechtsmittels als fehlerhaft anzugreifen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2020 - 4 B 28.19 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 15.12.2022 - 4 BN 15.22

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Geplantes Wohngebiet in

    Eine - wie hier - auf nachträglich erkannte Befangenheit gestützte Verfahrensrüge kann nur Erfolg haben, wenn der Spruchkörper der Vorinstanz als in materieller Hinsicht nicht vorschriftsmäßig besetzt anzusehen ist, d. h. die Richter tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität haben vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erscheint (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2020 - 4 B 28.19 - juris Rn. 6 m. w. N. und vom 30. Dezember 2021 - 7 BN 2.21 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 2.22

    Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer

    In der Sache erschöpft sie sich auch hier in einer Kritik an der rechtlichen Würdigung durch das Oberverwaltungsgericht, was nicht genügt (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2020 - 4 B 28.19 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - 18 A 463/22

    Erteilung des Aufenthaltstitels "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" nur auf

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2020- 4 B 28.19 -, juris, Rn. 7, und vom 10. Oktober 2013- 4 BN 36.13 -, Rn. 13.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - 18 A 3366/19

    Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2020- 4 B 28.19 -, juris, Rn. 7, und vom 10. Oktober 2013- 4 BN 36.13 -, Rn. 13.
  • BVerwG, 15.12.2022 - 4 BN 18.22

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Geplantes Wohngebiet in

    Eine - wie hier - auf nachträglich erkannte Befangenheit gestützte Verfahrensrüge kann nur Erfolg haben, wenn der Spruchkörper der Vorinstanz als in materieller Hinsicht nicht vorschriftsmäßig besetzt anzusehen ist, d. h. die Richter tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität haben vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erscheint (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2020 - 4 B 28.19 - juris Rn. 6 m. w. N. und vom 30. Dezember 2021 - 7 BN 2.21 - juris Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2021 - 18 A 3338/20

    Darlegen von gewichtigen Gründen zur Begründung der Anträge einer Partei auf

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 ZB 23.30078

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Entscheidung des Gerichts zur Unzeit,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2022 - 18 A 91/22

    Mitwirkungspflichten eines betreuten Ausländers bei der Beschaffung von

  • VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung (Einzelfall -Asyl)

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